Neue Stellplatzsatzung erlassen

23. Juli 2025

Die Staatsregierung hat die Bayerische Bauordnung novelliert, damit war eine Neufassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlich. Vordergründig ist zwar damit die kommunale Selbstverwaltung gestärkt worden, jedoch werden in der Bauordnung sehr restriktive Obergrenzen festgelegt. So sind im geförderten Wohnbau ab sofort je Wohneinheit nur noch 0,5 Stellplätze gefordert. Das hat mit der Realität vor Ort nichts zu tun.

Für die Fraktion der SPD Bürgerliste
Peter Maier, Fraktionssprecher

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