Neuer Hebesatz für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025

Robert Zitzlsperger, Gemeinderat

07. November 2024

Der Gemeinderat hat ab 01.01.2025 einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer A und B festgesetzt.

Die neue Festsetzung wurde erforderlich, weil die Ermittlung der für die Anwendung des Hebesatzes maßgeblichen Werte vom Gesetzgeber neu geregelt wurde. Für Bayern hat sich der Landesgesetzgeber für einen flächenbezogenen Ansatz zur Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen entschieden. Bei dieser Methode sind die Fläche des Grundstücks und die Wohn- und Nutzflächen der auf dem Grundstück stehenden Gebäude für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags maßgebend. Die neue Ermittlung unterscheidet sich vom bisher angewandten Ertragswertwertverfahren.

Im Ergebnis werden sich durch das neue Verfahren systembedingte Auswirkungen auf die künftigen Bemessungsgrundlagen ergeben. Große Grundstücke / Gebäude werden künftig stärker belastet als kleinere.

Festgesetzt werden die neuen Grundsteuermessbeträge ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter. Die Gemeinden haben hierauf keinen Einfluss.
Mit der Festsetzung des neuen Hebesatzes von 505 %, wird auf Grundlage der der Gemeindeverwaltung bisher vorliegenden Daten zu den Grundsteuermessbeträgen für die im Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke sichergestellt, dass sich das Grundsteueraufkommen der Gemeinde weder erhöht noch vermindert, für die Gemeinde also aufkommensneutral ist.

Auch unsere Fraktion hat der neuen Festsetzung auf dieser Grundlage zugestimmt.

Für die Fraktion der SPD-Bürgerliste
Robert Zitzlsperger, Gemeinderat

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